Einzelunternehmen bedeutet, dass Sie Ihre unternehmerische Tätigkeit ohne Mitgesellschafter (und nicht als UG oder GmbH) ausüben. Alle Verträge werden mit Ihnen persönlich geschlossen, Sie selbst sind der Mieter der Geschäftsräume, der Arbeitgeber Ihrer Angestellten, der Vertragspartner Ihrer Kunden und Lieferanten usw.
Wenn Sie ein Handelsgewerbe ausüben, sieht Sie das Handelsrecht als Kaufmann an, § 1 HGB. Unter einem Handelsgewerbe wird dabei jeder Gewerbebetrieb verstanden, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.
Als Einzelunternehmer haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen – auch Ihrem privaten Vermögen – für die aus Ihrer unternehmerischen Tätigkeit resultierenden Verbindlichkeiten.