Sofern keine zwingenden betrieblichen Gründe dem Homeoffice entgegenstehen, besteht für jeden Arbeitgeber die Verpflichtung, das Homeoffice anzubieten. So ist es in der Corona-Arbeitsschutzverordnung (SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung), festgeschrieben, die bis zum 30. Juni 2021 verlängert worden ist. Denn Kontakte zu vermeiden, ist derzeit bei den steigenden Infektionszahlen besonders wichtig. Zusätzlich ist der Arbeitgeber …
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