Für einen Selbständigen, der freiwillig in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert ist, besteht eine Beitragspflicht zur Pflegeversicherung, wenn neben der Hauptbeschäftigung noch einer geringfügigen Tätigkeit nachgegangen wird. So hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in dem hier vorliegenden Fall entschieden und insbesondere bei Selbständigen mit Neben-Minijob für deren geringfügige Beschäftigung die Zahlung von Pflegeversicherungsbeiträgen …
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