Bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit gewährtes Überbrückungsgeld ist für die Bemessung der Beiträge freiwillig Krankenversicherter den jeweiligen Bewilligungsmonaten zuzuordnen und nicht zusammen mit dem erzielten Arbeitseinkommen monatlich mit jeweils einem Zwölftel des Jahresbetrags zu berücksichtigen. Insbesondere durften die Beiträge zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie diejenigen zur …
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