Familie

(Fami­li­en-) Recht­li­che Absi­che­rung wich­tig bei Existenzgründung

Eine Hoch­zeit soll ja bekannt­lich der schöns­te Tag im Leben wer­den. Daher sind die zukünf­ti­gen Ehe­paa­re mit lau­ter Vor­be­rei­tun­gen für das gro­ße Fest beschäf­tigt. Mit der Aus­wahl von Braut­kleid, Loca­ti­on und Essen sind vie­le Braut­leu­te län­ger­fris­tig beschäf­tigt. Nichts­des­to­trotz ist ins­be­son­de­re die recht­li­che Absi­che­rung von gro­ßer Bedeu­tung, beson­ders wenn einer der bei­den Ehe­part­ner die Absicht hegt, eine Exis­tenz­grün­dung vor­zu­neh­men. Sie soll­ten sich daher unbe­dingt im Fami­li­en­recht bera­ten las­sen, sofern Sie pla­nen, sich in Zukunft selbst­stän­dig machen zu wol­len. Auch wenn man bei einer Hoch­zeit nicht davon aus­geht, dass die Ehe schei­tert, ist es rat­sam, sich im Fall der Fäl­le abge­si­chert zu wis­sen, denn die Schei­dungs­ra­te steigt in Deutsch­land an.

Ein Ehe­ve­trag als Vorsorge

Hier berüh­ren sich schließ­lich pri­va­te und beruf­li­che Aspek­te. Tritt näm­lich eines Tages eine Schei­dung ein, so steht dem jeweils ande­ren Ehe­part­ner die Hälf­te des nach der Ehe­schlie­ßung gegrün­de­ten Unter­neh­mens zu. In Deutsch­land ste­hen Ehe­part­nern der soge­nann­ten Zuge­winn­ge­mein­schaft zufol­ge gewis­se Ansprü­che zu, sofern die­se nicht in einem Ehe­ver­trag ander­wei­tig gere­gelt sind. Trennt sich bei­spiels­wei­se ein Ehe­mann, der ein erfolg­rei­ches Start­up führt, von sei­ner Frau, so müss­te er die­se ihrem Anteil zufol­ge ent­we­der aus­be­zah­len oder aber in alle unter­neh­mens­re­le­van­ten Ent­schei­dun­gen ein­be­zie­hen. Ein nota­ri­ell bekun­de­ter Ehe­ver­trag regelt die Güter­auf­tei­lung im Schei­dungs­fall, d.h. der Exis­tenz­grün­der dürf­te sein Unter­neh­men voll­stän­dig behal­ten, ohne den Ehe­part­ner dar­an teil­ha­ben zu las­sen. Das Fami­li­en­recht ist also dem­zu­fol­ge ein wich­ti­ger Bereich ins­be­son­de­re für jene, die den Plan haben, sich selbst­stän­dig zu machen. 

Recht­li­che Bera­tung auf dem Weg zur Selbstständigkeit

Wei­ter­hin ist es auch wich­tig, dass Exis­tenz­grün­der auf dem Weg zum eige­nen Start Up kom­pe­ten­ten fach­li­chen Rat in Sachen Rechts­ab­si­che­rung her­an­zie­hen. Schließ­lich möch­te man für alle etwa­igen Pro­ble­me abge­si­chert sein, was Punk­te wie zum Bei­spiel Haf­tung im Scha­dens­fall oder ver­trag­li­che Rege­lun­gen anbe­langt. Schließt man als noch rela­tiv uner­fah­re­ner Unter­neh­mer Ver­trä­ge ab, so soll­te stets ein Rechts­an­walt bera­tend zur Sei­te ste­hen und vor­lie­gen­de Unter­la­gen prü­fen. Nicht sel­ten fin­den sich im Klein­ge­druck­ten ver­steck­te Tücken und Fal­len, die es zu umge­hen gilt. Ansons­ten droht ein immenser finan­zi­el­ler Scha­den für ein jun­ges Unter­neh­men, den die­ses oft­mals nicht ver­kraf­tet. Auf dem Weg in die Selbst­stän­dig­keit soll­te man sich hin­rei­chend Gedan­ken dar­über machen, wel­che Unter­neh­mens­form die rich­ti­ge Wahl ist. Die­se ist mit gewis­sen recht­li­chen Bedin­gun­gen und Ansprü­chen ver­knüpft, sodass man auch hier recht­li­che Unter­stüt­zung benö­tigt. Bei beson­ders inno­va­ti­ven Start Ups, die krea­ti­ve Pro­duk­te ver­trei­ben, macht eine Anmel­dung eines Patents auf jeden Fall Sinn, um mög­li­chen Nach­ah­mern direkt den Wind aus den Segeln zu nehmen.

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