Büro

Die Aus­stat­tung eines Unternehmens

Auf dem Weg zur Selb­stän­dig­keit sind Ent­schei­dun­gen zu tref­fen, die sich dau­er­haft auf ein Unter­neh­men aus­wir­ken kön­nen. Unab­hän­gig davon, ob ein Hand­werks­be­trieb, ein Dienst­leis­tungs­un­ter­neh­men oder auch eine Indus­trie­pro­duk­ti­on gegrün­det wer­den soll – jede Fir­ma bedarf einer Aus­stat­tung. Natür­lich sieht der Bedarf an Mate­ri­al, Lager­mög­lich­kei­ten, Maschi­nen und Büro­aus­stat­tung von Unter­neh­men zu Unter­neh­men anders aus.

Gera­de wenn man auf einen Kre­dit bzw. Dar­le­hen bei der Exis­tenz­grün­dung ange­wie­sen ist oder auch nur auf ein gerin­ges finan­zi­el­les Pols­ter für sein Vor­ha­ben zurück­grei­fen kann, soll­te man die Aus­stat­tung einer Fir­ma nicht ver­nach­läs­si­gen. Denn was nutzt z.B. ein Hand­werks­be­trieb, in des­sen Lager man nichts fin­det oder in dem Maschi­nen für bestimm­te Anfer­ti­gun­gen feh­len. Außer­dem macht ein unstruk­tu­rier­ter Betrieb kei­nen guten Ein­druck auf mög­li­che Kun­den. genau­so­we­nig wie Unpünkt­lich­keit darf sich ein Selb­stän­di­ger Unor­dent­lich­keit oder gar Schlam­pe­rei leis­ten. Ist das Betriebs­ge­län­de nicht über­mä­ßig groß oder der Stand­ort des Hand­werks­be­triebs räum­lich sehr begrenzt, sind z.B. über­sicht­li­che und platz­spa­ren­de Auf­be­wah­rungs­sys­te­me von Raa­co eine gute Lösung. 

Für eine logi­sche und opti­ma­le Lager­hal­tung eines Unter­neh­mens bie­tet sich z.B. auch die Tres­ton GmbH mit ihrer 40 jäh­ri­gen Erfah­rung an: Hier wer­den Hand­ha­bungs- und Lager­sys­te­me ange­bo­ten, die im Lau­fe der Zeit auch erwei­tert bzw. ver­än­dert wer­den kön­nen. Ein Indus­trie­be­trieb, der Wert auf ergo­no­mi­sche, tech­ni­sche Ein­rich­tun­gen legt, wird bei Tres­ton eben­falls fündig.

In wel­chem finan­zi­el­len Rah­men der Exis­tenz­grün­der die Aus­stat­tung mit in sei­ne Pla­nung ein­be­zieht, kann nur in einem gewis­sen Umfang beein­flusst wer­den. Zuerst ein­mal hängt es vom Geschäfts­be­reich und der Bran­che ab, wel­che Kos­ten anfal­len kön­nen. So bedarf z.B. ein Rechts­an­walt oder Steu­er­be­ra­ter ledig­lich einer Büro­aus­stat­tung, dage­gen kön­nen die Maschi­nen für ein z.B. holz­ver­ar­bei­ten­den Hand­werks­be­trieb hohe Sum­men ver­schlin­gen – ganz zu schwei­gen vom Holz, das even­tu­ell bevor­ra­tet wer­den muss.

Dann ist es bei sehr hoch­prei­si­gen Maschi­nen durch­aus über­le­gens­wert, nicht das neu­es­te Modell son­dern das Vor­gän­ger­mo­dell anzu­schaf­fen. Eine ande­re Alter­na­ti­ve ist der Kauf von gebrauch­ten Maschi­nen. Anfra­gen bei Betriebs­auf­ga­ben sind dabei oft von Erfolg gekrönt.

Außer­dem lässt sich bei der Aus­stat­tung dadurch spa­ren, dass man viel­leicht gera­de zu Beginn nicht unbe­dingt die Luxus­aus­füh­rung bevor­zugt, son­dern sich für das Basis­mo­dell ent­schei­det, bei dem eine spä­te­re Erwei­te­rung mög­lich ist. Selbst­ver­ständ­lich soll­te man eben­falls die unter­schied­li­chen Prei­se der ver­schie­de­nen Her­stel­ler immer im Auge behal­ten. So kann eine Exis­tenz­grün­dung jeden­falls nicht an einer wie auch immer gear­te­ten Aus­stat­tung scheitern.

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