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Zah­lungs­eng­pass und hohe Außen­stän­de eines Unternehmens

Nach den Anga­ben des Sta­tis­ti­schen Bun­des­am­tes sind im ver­gan­ge­nen Jahr 2013 ins­ge­samt 25 995 Unter­nehmens­insolven­zen gemel­det wor­den. Allein im Febru­ar 2014 ver­zeich­ne­ten die Amts­gerichte laut Pres­se­mit­tei­lung des Sta­tis­ti­schen Bun­des­am­tes vom 9. Mai 2014 bereits 2 047 Unter­nehmens­insolvenzen. So haben 116 000 Betrie­be mit grö­ße­rer wirt­schaft­li­cher Bedeu­tung und 276 000 Klein­un­ter­neh­men im ver­gan­ge­nen Jahr das Gewer­be abgemeldet.

Jedem Exis­tenz­grün­der graut vor die­sen Zah­len. Denn die Grün­dung eines Unter­neh­mens zielt auf eine lang andau­ern­de – im bes­ten Fall gene­ra­ti­ons­über­grei­fen­de – Lebens­dau­er, wobei eine Expan­si­on und Ent­wick­lung des Unter­neh­mens mit ein­ge­plant wird. Erfährt man als Exis­tenz­grün­der z. B. von der Insol­venz eines alt­ein­ge­ses­se­nen Hand­werks­be­trie­bes, taucht schnell die Fra­ge auf, ob man sein neu gegrün­de­tes Unter­neh­men vor die­sem Schick­sal bewah­ren kann.

Vie­le Betrie­be müs­sen Insol­venz anmel­den, weil sie nicht mehr in der Lage sind, ihre lau­fen­den Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen nach­zu­kom­men. Gera­de Hand­werks­be­trie­be haben zum Teil hohe Mate­ri­al­kos­ten. Lässt die Zah­lungs­mo­ral der Kun­den dann zu wün­schen übrig, nut­zen kei­ne vol­len Auf­trags­bü­cher, wenn die Löh­ne und Gehäl­ter nicht gezahlt wer­den kön­nen. Hier man­gelt es allen­falls an einer soli­den Liquiditätsplanung. 

Da viel­fach auch die eige­ne Haus­bank der Betrie­be nicht mehr bereit ist, zusätz­li­ches Geld zur Ver­fü­gung zu stel­len, droht die Zah­lungs­un­fä­hig­keit. Oft sind nur eini­ge Tage oder Wochen bis zum erwar­te­ten Zah­lungs­ein­gang zu über­win­den. So kann es für ein Unter­neh­men lebens­not­wen­dig sein, eine lang­fris­ti­ge Liqui­di­täts­pla­nung vor­ge­nom­men zu haben, die eine immer aus­rei­chen­de Liqui­di­tät sicher­stellt. Dabei stel­len die schlech­te Zah­lungs­mo­ral, gan­ze For­de­rungs­aus­fäl­le und ein soli­des For­de­rungs­ma­nage­ment wich­ti­ge Eck­pfei­ler einer Liqui­di­täts­pla­nung dar.

Sieht sich ein Klein­un­ter­neh­mer nicht in der Lage, u.a. mit Hil­fe eines For­der­unga­ma­nage­ments sei­ne Liqui­di­tät sicher zu stel­len, ist das soge­nann­te Fac­to­ring eine Alter­na­ti­ve. Dabei ver­kauft der Unter­neh­mer sei­ne fort­lau­fen­den kurz­fris­ti­gen For­de­run­gen an die Fac­to­ring-Gesell­schaft, den Fac­tor. Durch den For­de­rungs­an­kauf über­nimmt der Käu­fer auch größ­te­teils das Aus­fall­ri­si­ko, so dass der Unter­neh­mer sei­ne Liqui­di­tät erhöht und mehr Pla­nungs­si­cher­heit besitzt. Dar­über hin­aus über­nimmt der Fac­tor die Füh­rung von Debi­to­ren-Kon­ten, orga­ni­siert das Mahn­we­sen und ist zustän­dig für das Inkas­so – also braucht sich der Unter­neh­mer nicht mehr um das For­de­rungs­ma­nage­ment kümmern.

Durch pro­fes­sio­nel­le Hil­fe erhält das Unter­neh­men eine dau­ern­de Liqui­di­tät, kann län­ger­fris­tig pla­nen und ver­schafft bei der Bank einen posi­ti­ve­ren Stand durch eine bes­se­re Eigen­ka­pi­tal­quo­te. So hat eine Umsatz­fi­nan­zie­rung mit einer Fac­to­ring-Gesell­schaft vie­le Vor­tei­le und mini­miert das Risi­ko einer Insolvenz.