Rech­nungs­we­sen

Das Rech­nungs­we­sen (accoun­ting) ist die Kauf­män­ni­sche Steue­rung und Kon­trol­le Ihres Unternehmens:

  • Als Rech­nungs­le­gung dient es der sys­te­ma­ti­schen Erfas­sung, infor­ma­to­ri­schen Ver­dich­tung und Über­wa­chung der im betrieb­li­chen Leis­tungs­pro­zess ent­ste­hen­den Geld- und Leistungsströme.
  • Als inter­nes Rech­nungs­we­sen (manage­ment accoun­ting) lie­fert es Ihnen als Unter­neh­mer die Daten, die Sie zur Steue­rung und Pla­nung des Unter­neh­mens benö­ti­gen. Gegen­stand des inter­nen Rech­nungs­we­sens ist die Pla­nung, Kon­trol­le und Koor­di­na­ti­on bewer­te­ter Unter­neh­mens­pro­zes­se, um hier­durch Ihren Unter­neh­mens­er­folg zu maxi­mie­ren und ihre Manage­men­tent­schei­dun­gen auf eine objek­ti­ve Grund­la­ge zu stel­len. Zu die­sem Zweck wer­den die Abläu­fe Ihres Unter­neh­mens ins­be­son­de­re mit Hilfe 
    • der Kos­ten- und Leis­tungs­rech­nung und
    • der Inves­ti­ti­ons­rech­nung,

    Das inter­ne Rech­nungs­we­sen ist prin­zi­pi­ell nicht

    ana­ly­siert und oft­mals zu einem umfas­sen­den Con­trol­ling­kon­zept ausgebaut.Dabei ist das inter­nene Rech­nungs­we­sen nicht an die han­dels- und steu­er­recht­li­chen Auf­la­gen und Publi­zi­täts­pflich­ten des exter­nen Rech­nungs­we­sen gebun­den. Statt des­sen wer­den im inter­nen Rech­nungs­we­sen auch mit zusätz­li­chen und teil­wei­se auch abwei­chen­den Bewer­tungs­an­sät­zen gear­bei­tet. Außer­dem wer­den hier auch kal­ku­la­to­ri­sche Kos­ten wie etwa eine Risi­ko­ver­zin­sund des ein­ge­setz­ten Eigen­ka­pi­tals, ein Unter­neh­mer­lohn usw. berück­sich­tigt, die in der Finanz­buch­hal­tung des exter­nen Rech­nungs­we­sens nicht berück­sich­tigt wer­den dür­fen. Auch ist die Betrach­tungs­per­spek­ti­ve eine ande­re als beim exter­nen Rech­nungs­we­sen: Wäh­rend das exter­ne Rech­nungs­we­sen die Ver­gan­gen­heit abbil­det, ver­sucht das inter­ne Rech­nungs­we­sen als Grund­la­ge Ihrer Manage­men­tent­schei­dun­gen, in die Zukunft zu blicken.

  • Als exter­nes Rech­nungs­we­sen (finan­cial accoun­ting) dient es der Doku­men­ta­ti­on von Geld- und Güter­strö­men, um damit gegen­über Außen­ste­hen­den Rechen­schaft abzu­le­gen. Adres­sa­ten die­ses exter­nen Rech­nungs­we­sens sind insbesondere 
    • das Finanz­amt und
    • Ihre Ban­ken.

    Die exter­ne Rech­nungs­le­gung bil­det damit als Finanz­buch­hal­tung die finan­zi­el­le Situa­ti­on Ihres Unter­neh­mens nach außen ab. Dabei wer­den die Ver­mö­gens­la­ge, die Finanz­la­ge und die Ertrags­la­ge Ihres Unter­neh­mens dar­ge­stellt und zwar regel­mä­ßig in Form einer Bilanz sowie einer Gewinn- und Ver­lust­rech­nung. Da die exter­ne Rech­nungs­le­gung in Form der Finanz­buch­hal­tung der Infor­ma­ti­on Drit­ter (ins­be­son­de­re des Finanz­am­tes) dient, ist das Finanz­buch­hal­tung gesetz­lich gere­gelt. Die­se Rege­lun­gen fin­den Sie ins­be­son­de­re im Han­dels­ge­setz­buch (§§ 238 ff HGB), dazu kom­men noch ergän­zen­den steu­er­li­che Bilan­zie­rungs­vor­schrif­ten ins­be­son­de­re im Ein­kom­men­steu­er­ge­setz und im Körperschaftsteuergesetz.