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Pro­fes­sio­nel­ler Web­auf­tritt für Steuerberater

Vie­le Steu­er­be­ra­ter unter­lie­gen fälsch­li­cher­wei­se der Annah­me, dass die Kli­en­ten von allei­ne auf ihn zukom­men. Es braucht aber auch ein Steu­er­be­ra­ter Wer­bung und die Dienst­leis­tun­gen sowie Erfol­ge müs­sen auf der Web­sei­te nach außen kom­mu­ni­ziert werden.

Son­der­leis­tun­gen des Steu­er­be­ra­ters – Wer­bung auf der Webseite

Ein Steu­er­be­ra­ter soll­te auf sei­ner Web­sei­te immer ver­kaufs­wirk­sam aktiv tätig wer­den. Neben dem übli­chen Leis­tungs­bild soll­te man auch Hin­wei­se auf aktu­el­le steu­er­li­che Ent­wick­lun­gen her­auf­la­den, um den Kun­den zu infor­mie­ren. Aus Sicht des Kun­den ist es wich­tig, dass sie mit einem kom­pe­ten­ten Steu­er­be­ra­ter zusam­men­ar­bei­ten. Dabei geht es um den Lebens­lauf des Bera­ters aber auch um Din­ge, wie zum Bei­spiel Beson­der­hei­ten, die als erwäh­nens­wert gese­hen wer­den. Beden­ken Sie zum Bei­spiel, dass Sie Details aus ihrem Lebens­weg erklä­ren könn­ten. Sie könn­ten damit ihren Kli­en­ten zei­gen, wie inno­va­tiv sie selbst für ihre Kun­den tätig wer­den könn­ten. Je frü­her die­ser Pfad auf ihrer Web­sei­te gese­hen wer­den kann, des­to frucht­vol­ler wird auch die Wer­be­wirk­sam­keit sein. Nun könn­ten Sie bei­spiels­wei­se auf ihre Aus­bil­dung ver­wei­sen und wie Sie steu­er­op­ti­miert die­se Aus­ga­ben abset­zen könn­ten. Es gab sogar ein­mal einen Steu­er­be­ra­ter, der selbst zum Zwe­cke des Aus­lands­stu­di­ums die Aus­ga­ben als Wer­bungs­kos­ten abset­zen woll­te. Erst nach einem jah­re­lan­gen Rechts­streit gab ihm das zustän­di­ge Finanz­ge­richt in Mün­chen in sei­ner Sache Recht. Grund­sätz­lich konn­ten also alle Auf­wen­dun­gen im Zusam­men­hang mit der Aus­bil­dung abge­setzt wer­den. Damit hat der Steu­er­be­ra­ter selbst bewie­sen, dass er für den Beruf geeig­net ist.

Hin­wei­se auf Beson­der­hei­ten kommunikationsfördernd

Es han­delt sich um Auf­wen­dun­gen, die jeder Kli­ent selbst abset­zen könn­te. Wür­den Sie als Steu­er­be­ra­ter dar­über berich­ten, dann könn­ten Sie auch poten­zi­el­le neue Kli­en­ten über­zeu­gen, denn die­se Son­der­leis­tun­gen müs­sen nach außen kom­mu­ni­ziert wer­den. Als Kli­ent möch­te man kei­ne Stan­dard-Pro­ze­du­ren erken­nen, son­dern weit­läu­fi­ge Ent­schei­dun­gen tref­fen kön­nen. Die­se Pla­nungs­si­cher­heit muss aber in der Kom­mu­ni­ka­ti­ons­stra­te­gie eines Steu­er­be­ra­ters offen­kun­dig kom­mu­ni­ziert wer­den kön­nen. Nur wenn die­ser Schnapp­schuss gelingt, wird die Web­sei­te auch Kli­en­ten begeis­tern kön­nen. Das Web­de­sign für Steu­er­be­ra­ter muss daher eine umfas­sen­de Stra­te­gie beinhal­ten und soll­te auch auf Details ach­ten. Es sind sowohl inhalt­li­che wie auch design-tech­ni­sche Punk­te bei der Aus­ar­bei­tung der Stra­te­gie sehr wich­tig. Ein erfah­ren­der Web­de­si­gner muss auf die­se Ent­wick­lung Rück­sicht neh­men. Nur wenn das Gesamt­bild stimmt, wer­den auch Kli­en­ten von den Dienst­leis­tun­gen über­zeugt wer­den können.

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