Mann & Frau

Die Sor­ge des Existenzgründers

Laut Sta­tis­tik schei­tern 9 von 10 Exis­tenz­grün­der. Und gera­de das ist auch die größ­te Sor­ge der Grün­der. In dem Zusam­men­hang wird die Reak­ti­on der Gesell­schaft auf ein Schei­tern von den Exis­tenz­grün­dern als nega­tiv beur­teilt. Da hilft es auch nichts, wenn die Bun­des­kanz­le­rin in die­ser Situa­ti­on für die Betrof­fe­nen eine neue wei­te­re Chan­ce for­dert. Dabei soll das Schei­tern ana­ly­siert wer­den, damit aus den Fehl­ent­schei­dun­gen und fal­schen Unter­neh­mens­maß­nah­men dann die rich­ti­gen Fol­ge­run­gen gezo­gen wer­den kön­nen. „Aus Feh­lern ler­nen” soll hier die Devi­se sein.

Die größ­ten Schwie­rig­kei­ten sehen die Grün­der im Bereich der Finan­zie­rung und der recht­lich kor­rek­ten Auf­stel­lung ihres Unter­neh­mens. Auch wenn ca. 48 % nur gerin­ge Finanz­mit­tel bis zu 5.000 Euro zur Grün­dung benö­tigt haben (im Jahr 2014) und Beträ­ge von über 100.000 Euro ledig­lich für etwas über 4% der gesam­ten Grün­dun­gen (im Jahr 2014) erfor­der­lich waren, spielt die finan­zi­el­le Situa­ti­on mit eine wich­ti­ge Rol­le für einen Exis­tenz­grün­der. Da ist es auch nicht ver­wun­der­lich, wenn die Grün­dungs­fi­nan­zie­rung meis­tens mit eige­nen Mit­teln erfolgt (2014).

Der Ein­schät­zung der Exis­tenz­grün­der steht eine ande­re Rea­li­tät gegen­über: So ist für ein neu gegrün­de­tes Unter­neh­men die weit­aus häu­figs­te Ursa­che zu schei­tern, eine nicht am Markt ori­en­tier­te Pro­duk­ti­on bzw. eine feh­len­de Nach­fra­ge. Die Idee, die zur Grün­dung eines Unter­neh­mens geführt hat, ist nicht auf die Anfor­de­run­gen der Kun­den und Ver­brau­cher abge­stimmt worden.

Damit ein Unter­neh­men nicht schon durch fal­sche Ent­schei­dun­gen vor der eigent­li­chen Grün­dung schei­tert, ist es durch­aus sinn­voll, kom­pe­ten­te Hil­fe in Anspruch zu neh­men. Auf die Bera­tung von Exis­tenz­grün­dern hat sich z.B. Key­ters­berg spe­zia­li­siert. Basie­rend auf lang­jäh­ri­ge Erfah­run­gen wird hier eine Rechts- und Grün­dungs­be­ra­tung ange­bo­ten, die weit vor der eigent­li­chen Fir­men­grün­dung ansetzt. Denn gera­de in der Grün­dungs­pha­se wer­den Wei­chen gestellt und Rich­tun­gen ein­ge­schla­gen, die sich gra­vie­rend auf die wei­te­re Ent­wick­lung des Unter­neh­mens aus­wir­ken kön­nen – sowohl in posi­ti­ver als auch in nega­ti­ver Hin­sicht. Früh­zei­tig und damit auch recht­zei­tig erkann­te Pro­ble­me und Ent­wick­lun­gen tra­gen dazu bei, ein neu gegrün­de­tes Unter­neh­men auf ein siche­res Fun­da­ment zu stel­len. Ange­fan­gen bei der Ent­wick­lung des Geschäfts­mo­dells über die Wahl der Rechts­form bis hin zu Ver­trags­ge­stal­tun­gen und der Finan­zie­rungs­fra­ge, ist die Unter­stüt­zung durch einen kom­pe­ten­ten Part­ner zu empfehlen.

Beson­ders ein Unter­neh­mens­grün­der hat mehr als genug Ange­le­gen­hei­ten zu regeln. Da ist es beru­hi­gend zu wis­sen, in spe­zi­el­len Gebie­ten auf die Erfah­rung Ande­rer zurück­grei­fen zu kön­nen. Die Hil­fe gibt Sicher­heit, ver­min­dert die Sor­gen bezüg­lich der Grün­dung und wirkt sich daher auch auf die psy­chi­sche Ver­fas­sung des Exis­tenz­grün­ders aus.

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