Stethoskop

Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung: Wechsel

Es gibt eine Viel­zahl von Wech­sel­mög­lich­kei­ten im Rah­men der Kran­ken­ver­si­che­rung. Der zumeist ange­streb­te Wech­sel ist der von der GKV zur PKV. Die­ser Wech­sel ist jedoch nicht für alle Inter­es­sen­ten mög­lich und emp­feh­lens­wert. Es gibt auch die Mög­lich­keit, von der PKV wie­der zurück in die GKV zurück­keh­ren. Dies ist jedoch sehr schwie­rig. Auch ein Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung Wech­sel inner­halb der PKV ist mög­lich. Ent­we­der man wech­selt kom­plett den Anbie­ter oder man wech­selt in einen ande­ren Tarif des­sel­ben Anbie­ters. Bei jedem Wech­sel sind bestimm­te Aspek­te zu beachten.

Ein Arbeit­neh­mer, der von der GKV in die PKV wech­seln möch­te, kann dies nicht ohne wei­te­res, son­dern er muss eine bestimm­te Ein­kom­mens­gren­ze über­schrei­ten, die soge­nann­te Pflicht­ver­si­che­rungs­gren­ze. Die­se wird jedes Jahr neu fest­ge­legt, und beträgt aktu­ell brut­to 50.850 EUR pro Jahr bzw. 4.237,50 EUR pro Monat. Für die Fra­ge, ob die Pflicht­ver­si­che­rungs­gren­ze über­schrit­ten ist, sind nicht nur die 12 Monats­ge­häl­ter rele­vant, son­dern auch alle sons­ti­gen Bezü­ge, wie etwa das 13. oder 14. Monats­ge­halt, das Weih­nachts- und Urlaubs­geld, etc.

Nicht bei allen Inter­es­sen­ten kommt es beim Wech­sel in die PKV auf die Höhe des Ein­kom­mens oder Gehalts an. Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler zum Bei­spiel kön­nen unab­hän­gig von der Höhe ihres Ein­kom­mens der PKV bei­tre­ten. Glei­ches gilt für Beam­te, Rich­ter oder Abge­ord­ne­te. Selbst Stu­den­ten kön­nen sich pri­vat kran­ken­ver­si­chern, wenn nach dem 25. Geburts­tag die kos­ten­lo­se Fami­li­en­mit­ver­si­che­rung in der GKV endet. Bei der Aus­wahl soll­ten die aktu­el­len Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung Test­ergeb­nis­se aus dem Ver­gleich der Stif­tung Waren­test beach­tet werden.

Vor allem für Selb­stän­di­ge und jun­ge Ange­stell­te ist der Wech­sel in die PKV mit vie­len Vor­tei­len ver­bun­den. Der Wech­sel in die PKV ist aber nicht für alle, denen die­ser Weg offen steht, von Vor­teil und emp­feh­lens­wert. Für alle die­je­ni­gen, die sich nicht bes­ter Gesund­heit erfreu­en, oder die ihren 40. Geburts­tag schon gefei­ert haben, ist der Wech­sel in die PKV nicht wirk­lich zu emp­feh­len. Denn der Antrag für die PKV beinhal­tet eine Gesund­heits­prü­fung, die bei vor­han­de­nen Krank­hei­ten zu Bei­trags­auf­schlä­gen oder gar zur Ableh­nung des Antrags füh­ren kann. Und je höher das Ein­tritts­al­ter ist, umso höher ist die Prä­mie, wie die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung Berech­nung zeigt.

Auch Arbeit­neh­mer mit einer Fami­lie von 2 oder mehr Kin­dern soll­ten den Wech­sel in die PKV gründ­lich über­den­ken. In der GKV sind alle Fami­li­en­mit­glie­der kos­ten­los mit­ver­si­chert, in der PKV dage­gen muss jedes Fami­li­en­mit­glied sepa­rat ver­si­chert wer­den. Die­ses ist für vie­le Fami­li­en unbe­zahl­bar. Bei den Beam­ten dage­gen ver­hält es sich anders. Da die Bei­hil­fe­be­rech­ti­gung auch für die Kin­der gilt, lohnt es sich für Beam­te, auch die Kin­der in der PKV zu versichern.

Wer ein­mal in der PKV ist, für den gibt es in der Regel kein Zurück mehr in die GKV. Dar­über soll­te man sich im Kla­ren sein, wenn man mit dem Gedan­ken spielt, in die PKV zu wech­seln, ins­be­son­de­re auch im Hin­blick auf die stei­gen­den Bei­trä­ge im Alter. Die Rück­kehr in die GKV ist schwie­rig, aber nicht gänz­lich unmöglich.

Eine Mög­lich­keit für Arbeit­neh­mer besteht im Gehalts­ver­zicht, zum Bei­spiel durch Wech­sel in ein Teil­zeit­ar­beits­ver­hält­nis. Wenn der Arbeit­neh­mer ein Jahr lang unter­halb der Pflicht­ver­si­che­rungs­gren­ze ver­dient, kehrt er auto­ma­tisch wie­der zurück in die GKV. Eine wei­te­re Mög­lich­keit, das Brut­to­ein­kom­men unter die Pflicht­ver­si­che­rungs­gren­ze zu drü­cken, gibt es für Arbeit­neh­mer, deren Gehalt nur wenig über der Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze liegt. Sie könn­ten ver­su­chen, durch Abschluss einer betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge durch Ent­gelt­um­wand­lung, die vor Brut­to vom Gehalt abgeht, das steu­er­pflich­ti­ge Brut­to­ein­kom­men unter die Pflicht­ver­si­che­rungs­gren­ze abzusenken.

Für Selb­stän­di­ge ist die Rück­kehr in die GKV nicht durch Ein­kom­mens­ver­zicht mög­lich, da ihr Bei­tritt zur PKV unab­hän­gig ist vom Ein­kom­men. Der ein­zi­ge Weg zurück in die GKV für Selb­stän­di­ge besteht dar­in, dass sie eine ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Fest­an­stel­lung als Haupt­be­schäf­ti­gung auf­neh­men. Für Senio­ren ab 55 ist die Rück­kehr in die GKV meist gänz­lich aus­ge­schlos­sen. Auch wenn sie arbeits­los wer­den und ALG II bezie­hen, kön­nen sie nicht zurück in die GKV. Sie müs­sen dau­er­haft in der PKV ver­blei­ben, haben aber die Mög­lich­keit, in den güns­ti­gen Basis­ta­rif der PKV zu wechseln.

Wenn die Rück­kehr in die GKV aus­ge­schlos­sen ist und die Bei­trä­ge im Alter stei­gen, möch­ten vie­le PKV Ver­si­cher­te den Anbie­ter oder in einen güns­ti­ge­ren Tarif des glei­chen Anbie­ters wech­seln. Letz­te­res ist ohne wei­te­res mög­lich. Bei einem inter­nen Wech­sel müs­sen auch kei­ne Kün­di­gungs­fris­ten ein­ge­hal­ten wer­den. Wie eine Leser­um­fra­ge von Stif­tung Waren­test und Finanz­test zu Beginn des Jah­res 2012 ergab, ver­schwei­gen jedoch vie­le Ver­si­che­rer ihren Kun­den die Mög­lich­keit des Tarif­wech­sels in einen güns­ti­ge­ren Tarif oder machen gar fal­sche Anga­ben, um den Wech­sel zu ver­hin­dern. Tat­säch­lich las­sen sich gemäß Stif­tung Waren­test und Finanz­test bei einem inter­nen Tarif­wech­sel zwi­schen 100 und 500 EUR spa­ren. Wel­che Ein­spar­mög­lich­kei­ten im ein­zell­nen bestehen kön­nen, zeigt ein PKV-Vergleich.

Bei einem Wech­sel zu einem ande­ren PKV Anbie­ter muss eine 3‑monatige Kün­di­gungs­frist zum Ende des Kalen­der­jah­res ein­ge­hal­ten wer­den. Aller­dings ist der Wech­sel zu einem neu­en Kran­ken­ver­si­che­rer nur bedingt zu emp­feh­len. Bei älte­ren Ver­trä­gen ist die Mit­nah­me der Alters­rück­stel­lun­gen nicht mög­lich. Außer­dem ist eine erneu­te Gesund­heits­prü­fung erfor­der­lich. Bei­des führt in den meis­ten Fäl­len zu einer deut­li­chen Erhö­hung des Bei­trags. Alle Ver­gleich und Test­ergeb­nis­se fin­den Sie auf www.test-private-krankenversicherungen.de/ mit dem aktu­ells­ten PKV Test der Stif­tung Waren­test und Finanztest.

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