Es gibt eine Vielzahl von Wechselmöglichkeiten im Rahmen der Krankenversicherung. Der zumeist angestrebte Wechsel ist der von der GKV zur PKV. Dieser Wechsel ist jedoch nicht für alle Interessenten möglich und empfehlenswert. Es gibt auch die Möglichkeit, von der PKV wieder zurück in die GKV zurückkehren. Dies ist jedoch sehr schwierig. Auch ein Private Krankenversicherung Wechsel innerhalb der PKV ist möglich. Entweder man wechselt komplett den Anbieter oder man wechselt in einen anderen Tarif desselben Anbieters. Bei jedem Wechsel sind bestimmte Aspekte zu beachten.
Ein Arbeitnehmer, der von der GKV in die PKV wechseln möchte, kann dies nicht ohne weiteres, sondern er muss eine bestimmte Einkommensgrenze überschreiten, die sogenannte Pflichtversicherungsgrenze. Diese wird jedes Jahr neu festgelegt, und beträgt aktuell brutto 50.850 EUR pro Jahr bzw. 4.237,50 EUR pro Monat. Für die Frage, ob die Pflichtversicherungsgrenze überschritten ist, sind nicht nur die 12 Monatsgehälter relevant, sondern auch alle sonstigen Bezüge, wie etwa das 13. oder 14. Monatsgehalt, das Weihnachts- und Urlaubsgeld, etc.
Nicht bei allen Interessenten kommt es beim Wechsel in die PKV auf die Höhe des Einkommens oder Gehalts an. Selbstständige und Freiberufler zum Beispiel können unabhängig von der Höhe ihres Einkommens der PKV beitreten. Gleiches gilt für Beamte, Richter oder Abgeordnete. Selbst Studenten können sich privat krankenversichern, wenn nach dem 25. Geburtstag die kostenlose Familienmitversicherung in der GKV endet. Bei der Auswahl sollten die aktuellen Private Krankenversicherung Testergebnisse aus dem Vergleich der Stiftung Warentest beachtet werden.
Vor allem für Selbständige und junge Angestellte ist der Wechsel in die PKV mit vielen Vorteilen verbunden. Der Wechsel in die PKV ist aber nicht für alle, denen dieser Weg offen steht, von Vorteil und empfehlenswert. Für alle diejenigen, die sich nicht bester Gesundheit erfreuen, oder die ihren 40. Geburtstag schon gefeiert haben, ist der Wechsel in die PKV nicht wirklich zu empfehlen. Denn der Antrag für die PKV beinhaltet eine Gesundheitsprüfung, die bei vorhandenen Krankheiten zu Beitragsaufschlägen oder gar zur Ablehnung des Antrags führen kann. Und je höher das Eintrittsalter ist, umso höher ist die Prämie, wie die private Krankenversicherung Berechnung zeigt.
Auch Arbeitnehmer mit einer Familie von 2 oder mehr Kindern sollten den Wechsel in die PKV gründlich überdenken. In der GKV sind alle Familienmitglieder kostenlos mitversichert, in der PKV dagegen muss jedes Familienmitglied separat versichert werden. Dieses ist für viele Familien unbezahlbar. Bei den Beamten dagegen verhält es sich anders. Da die Beihilfeberechtigung auch für die Kinder gilt, lohnt es sich für Beamte, auch die Kinder in der PKV zu versichern.
Wer einmal in der PKV ist, für den gibt es in der Regel kein Zurück mehr in die GKV. Darüber sollte man sich im Klaren sein, wenn man mit dem Gedanken spielt, in die PKV zu wechseln, insbesondere auch im Hinblick auf die steigenden Beiträge im Alter. Die Rückkehr in die GKV ist schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich.
Eine Möglichkeit für Arbeitnehmer besteht im Gehaltsverzicht, zum Beispiel durch Wechsel in ein Teilzeitarbeitsverhältnis. Wenn der Arbeitnehmer ein Jahr lang unterhalb der Pflichtversicherungsgrenze verdient, kehrt er automatisch wieder zurück in die GKV. Eine weitere Möglichkeit, das Bruttoeinkommen unter die Pflichtversicherungsgrenze zu drücken, gibt es für Arbeitnehmer, deren Gehalt nur wenig über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Sie könnten versuchen, durch Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung, die vor Brutto vom Gehalt abgeht, das steuerpflichtige Bruttoeinkommen unter die Pflichtversicherungsgrenze abzusenken.
Für Selbständige ist die Rückkehr in die GKV nicht durch Einkommensverzicht möglich, da ihr Beitritt zur PKV unabhängig ist vom Einkommen. Der einzige Weg zurück in die GKV für Selbständige besteht darin, dass sie eine versicherungspflichtige Festanstellung als Hauptbeschäftigung aufnehmen. Für Senioren ab 55 ist die Rückkehr in die GKV meist gänzlich ausgeschlossen. Auch wenn sie arbeitslos werden und ALG II beziehen, können sie nicht zurück in die GKV. Sie müssen dauerhaft in der PKV verbleiben, haben aber die Möglichkeit, in den günstigen Basistarif der PKV zu wechseln.
Wenn die Rückkehr in die GKV ausgeschlossen ist und die Beiträge im Alter steigen, möchten viele PKV Versicherte den Anbieter oder in einen günstigeren Tarif des gleichen Anbieters wechseln. Letzteres ist ohne weiteres möglich. Bei einem internen Wechsel müssen auch keine Kündigungsfristen eingehalten werden. Wie eine Leserumfrage von Stiftung Warentest und Finanztest zu Beginn des Jahres 2012 ergab, verschweigen jedoch viele Versicherer ihren Kunden die Möglichkeit des Tarifwechsels in einen günstigeren Tarif oder machen gar falsche Angaben, um den Wechsel zu verhindern. Tatsächlich lassen sich gemäß Stiftung Warentest und Finanztest bei einem internen Tarifwechsel zwischen 100 und 500 EUR sparen. Welche Einsparmöglichkeiten im einzellnen bestehen können, zeigt ein PKV-Vergleich.
Bei einem Wechsel zu einem anderen PKV Anbieter muss eine 3‑monatige Kündigungsfrist zum Ende des Kalenderjahres eingehalten werden. Allerdings ist der Wechsel zu einem neuen Krankenversicherer nur bedingt zu empfehlen. Bei älteren Verträgen ist die Mitnahme der Altersrückstellungen nicht möglich. Außerdem ist eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Beides führt in den meisten Fällen zu einer deutlichen Erhöhung des Beitrags. Alle Vergleich und Testergebnisse finden Sie auf www.test-private-krankenversicherungen.de/ mit dem aktuellsten PKV Test der Stiftung Warentest und Finanztest.
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