In Deutschland besteht eine Versicherungspflicht, dies gilt auch für Existenzgründer.
Aber wer sich mit seinem Unternehmen selbstständig macht, der kann zwischen freiwillig gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und privater Krankenversicherung, kurz PKV, wählen.
Berechnung der Beiträge
Für gesetzlich Versicherte gilt, dass ein gewisser Prozentsatz des Einkommens an die Versicherung abgeführt werden muss. Bei freiwillig gesetzlich Versicherten unterscheidet man noch zwischen dem allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 15,5 % und dem ermäßigtem Beitragssatz von 14,9%. Letzterer beinhaltet allerdings kein Krankengeld mehr. Diese Absicherung muss dann über eine Zusatzversicherung getragen werden.
Privat Versicherte zahlen einen festen, vom Einkommen unabhängigen Beitrag. Dieser berechnet sich anhand des Alters und der Risikoeinstufung. Wählt man hier nur das Basispaket, womöglich noch mit einer Selbstbeteiligung, so kann der Beitrag für die PKV unter 100 Euro liegen.
Geht man von einem geschätzten monatlichen Einkommen von 1.000 € aus, so heißt das für
- die PKV:
Basisabsicherung+ Selbstbeteiligung = Beitrag ca. 100 € - die GKV:
Basisabsicherung 15,5% von 1000 € = 155,00 €
Da sich viele zu Beginn einer Selbstständigkeit bei leichten Erkrankungen, wie zum Beispiel einer Erkältung, sowieso nicht krankschreiben lassen, sollte man dies in seine Entscheidung miteinbeziehen.
Wer seine Selbstständigkeit nur in Teilzeit ausübt und ein Einkommen unter 365 Euro monatlich hat, der kann kostenfrei in der GKV versichert bleiben.
Vorteile und Nachteile der GKV
Wie bereits genannt, berechnen sich die Beiträge zur GKV anhand des Einkommens. Oft kann dieses nur geschätzt werden. Sollte dann bei einer Betriebsprüfung ein höheres monatliches Einkommen berechnet werden, so kann es zu erheblichen Nachzahlungen kommen.
Ein Vorteil der GKV ist aber die Familienversicherung. So können Familienmitglieder, also der Ehepartner (wenn nicht erwerbstätig) und die Kinder, kostenlos mitversichert werden.
Insbesondere wer eine Familie plant, sollte diesen Vorteil im Bezug auf die entstehenden Kosten nicht außer Acht lassen.
Unabhängig von einem geringeren Einkommen wird bei einem Selbstständigen in der GKV immer eine Mindestbemessungsgrenze von derzeit 1916,25 Euro oder bei Existenzgründern 1277,50 Euro als Grundlage zur Berechnung der Beiträge angesetzt.
Vorteile und Nachteile der PKV
Für all jene, die sich kürzlich selbstständig gemacht haben, hat die sonst geltende Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 3750 Euro monatlichem Einkommen keine Wirkung. Sie können sich gleich nach Beginn der Selbstständigkeit privat versichern.
Die Berechnung des Beitrags erfolgt, wie bereits erwähnt, nicht nach dem Einkommen, sondern ist ein fester Beitrag, der anhand des Geschlechts, Alters und der Gesundheit ermittelt wird.
Für Existenzgründer bieten viele Private einen besonderen Tarif an, den sogenannten Einsteigertarif. Der Versicherungsumfang richtet sich dann nach der Basisabsicherung der GKV. Allerdings ist die PKV für Existenzgründer, die diesen Tarif wählen, oft um einiges günstiger. Innerhalb eines bestimmten Zeitraums, meist 5 Jahre, kann der Versicherte dann den Tarif seinem Einkommen und den Wünschen zur Absicherung anpassen.
Ein weiterer Vorteil ist die Krankengeldversicherung. In der PKV kann der Versicherte wählen, ab welchem Zeitpunkt Krankengeld gezahlt wird. Die Prämie für diese Versicherung richtet sich anhand der Höhe des Krankengeldes und der Karenzzeit bis zum Beginn der Zahlung.
Fazit
Um eine Wahl zwischen PKV und GKV zu treffen, sollte man die Beiträge genau berechnen lassen.
Auch sollte man eventuelle Familienplanung mit bedenken, da für Familienversicherte keine kostenfreie Familienversicherung in der PKV besteht.
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- Gesundheitskarte: Michael Schwarzenberger | CC0 1.0 Universal