Gesundheitskarte

Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung für Existenzgründer

In Deutsch­land besteht eine Ver­si­che­rungs­pflicht, dies gilt auch für Existenzgründer.
Aber wer sich mit sei­nem Unter­neh­men selbst­stän­dig macht, der kann zwi­schen frei­wil­lig gesetz­li­cher Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) und pri­va­ter Kran­ken­ver­si­che­rung, kurz PKV, wählen.

Berech­nung der Beiträge

Für gesetz­lich Ver­si­cher­te gilt, dass ein gewis­ser Pro­zent­satz des Ein­kom­mens an die Ver­si­che­rung abge­führt wer­den muss. Bei frei­wil­lig gesetz­lich Ver­si­cher­ten unter­schei­det man noch zwi­schen dem all­ge­mei­nen Bei­trags­satz in Höhe von 15,5 % und dem ermä­ßig­tem Bei­trags­satz von 14,9%. Letz­te­rer beinhal­tet aller­dings kein Kran­ken­geld mehr. Die­se Absi­che­rung muss dann über eine Zusatz­ver­si­che­rung getra­gen werden.

Pri­vat Ver­si­cher­te zah­len einen fes­ten, vom Ein­kom­men unab­hän­gi­gen Bei­trag. Die­ser berech­net sich anhand des Alters und der Risi­ko­ein­stu­fung. Wählt man hier nur das Basis­pa­ket, womög­lich noch mit einer Selbst­be­tei­li­gung, so kann der Bei­trag für die PKV unter 100 Euro liegen.

Geht man von einem geschätz­ten monat­li­chen Ein­kom­men von 1.000 € aus, so heißt das für

  1. die PKV:
    Basis­ab­si­che­rung+ Selbst­be­tei­li­gung = Bei­trag ca. 100 €
  2. die GKV:
    Basis­ab­si­che­rung 15,5% von 1000 € = 155,00 €

Da sich vie­le zu Beginn einer Selbst­stän­dig­keit bei leich­ten Erkran­kun­gen, wie zum Bei­spiel einer Erkäl­tung, sowie­so nicht krank­schrei­ben las­sen, soll­te man dies in sei­ne Ent­schei­dung miteinbeziehen. 

Wer sei­ne Selbst­stän­dig­keit nur in Teil­zeit aus­übt und ein Ein­kom­men unter 365 Euro monat­lich hat, der kann kos­ten­frei in der GKV ver­si­chert bleiben.

Vor­tei­le und Nach­tei­le der GKV

Wie bereits genannt, berech­nen sich die Bei­trä­ge zur GKV anhand des Ein­kom­mens. Oft kann die­ses nur geschätzt wer­den. Soll­te dann bei einer Betriebs­prü­fung ein höhe­res monat­li­ches Ein­kom­men berech­net wer­den, so kann es zu erheb­li­chen Nach­zah­lun­gen kommen.

Ein Vor­teil der GKV ist aber die Fami­li­en­ver­si­che­rung. So kön­nen Fami­li­en­mit­glie­der, also der Ehe­part­ner (wenn nicht erwerbs­tä­tig) und die Kin­der, kos­ten­los mit­ver­si­chert werden.
Ins­be­son­de­re wer eine Fami­lie plant, soll­te die­sen Vor­teil im Bezug auf die ent­ste­hen­den Kos­ten nicht außer Acht lassen.

Unab­hän­gig von einem gerin­ge­ren Ein­kom­men wird bei einem Selbst­stän­di­gen in der GKV immer eine Min­dest­be­mes­sungs­gren­ze von der­zeit 1916,25 Euro oder bei Exis­tenz­grün­dern 1277,50 Euro als Grund­la­ge zur Berech­nung der Bei­trä­ge angesetzt.

Vor­tei­le und Nach­tei­le der PKV

Für all jene, die sich kürz­lich selbst­stän­dig gemacht haben, hat die sonst gel­ten­de Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze von der­zeit 3750 Euro monat­li­chem Ein­kom­men kei­ne Wir­kung. Sie kön­nen sich gleich nach Beginn der Selbst­stän­dig­keit pri­vat versichern.
Die Berech­nung des Bei­trags erfolgt, wie bereits erwähnt, nicht nach dem Ein­kom­men, son­dern ist ein fes­ter Bei­trag, der anhand des Geschlechts, Alters und der Gesund­heit ermit­telt wird. 

Für Exis­tenz­grün­der bie­ten vie­le Pri­va­te einen beson­de­ren Tarif an, den soge­nann­ten Ein­stei­ger­ta­rif. Der Ver­si­che­rungs­um­fang rich­tet sich dann nach der Basis­ab­si­che­rung der GKV. Aller­dings ist die PKV für Exis­tenz­grün­der, die die­sen Tarif wäh­len, oft um eini­ges güns­ti­ger. Inner­halb eines bestimm­ten Zeit­raums, meist 5 Jah­re, kann der Ver­si­cher­te dann den Tarif sei­nem Ein­kom­men und den Wün­schen zur Absi­che­rung anpassen.

Ein wei­te­rer Vor­teil ist die Kran­ken­geld­ver­si­che­rung. In der PKV kann der Ver­si­cher­te wäh­len, ab wel­chem Zeit­punkt Kran­ken­geld gezahlt wird. Die Prä­mie für die­se Ver­si­che­rung rich­tet sich anhand der Höhe des Kran­ken­gel­des und der Karenz­zeit bis zum Beginn der Zahlung.

Fazit

Um eine Wahl zwi­schen PKV und GKV zu tref­fen, soll­te man die Bei­trä­ge genau berech­nen lassen.
Auch soll­te man even­tu­el­le Fami­li­en­pla­nung mit beden­ken, da für Fami­li­en­ver­si­cher­te kei­ne kos­ten­freie Fami­li­en­ver­si­che­rung in der PKV besteht.

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