Versicherung

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Stu­den­ten im Vergleich

Da das Risi­ko einer Berufs­un­fä­hig­keit mit zuneh­men­dem Alter wächst, ist es sinn­voll mög­lichst früh­zei­tig schon als Stu­dent eine BU-Ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen. Beson­ders die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Stu­den­ten ist im Ver­gleich güns­tig. Spä­ter, wenn sich ers­te gesund­heit­li­che Beschwer­den ein­stel­len, ist es meist wesent­lich schwie­ri­ger und teu­rer, eine gute Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ohne Risi­ko­zu­schlä­ge oder Aus­schlüs­se zu erhalten.

Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie in der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Studenten

Stu­dent sein ist kei­ne eigent­li­che Berufs­tä­tig­keit. Stu­den­ten haben meist kei­nen rich­ti­gen Beruf erlernt und üben auch noch kei­nen Beruf aus. Den Stu­den­ten­sta­tus behal­ten Stu­die­ren­de rein recht­lich betrach­tet bis zur Exma­tri­ku­la­ti­on bzw. bis zum Abschluss des Stu­di­ums. Ein Anspruch auf einen Berufs­schutz im eigent­li­chen Sin­ne ist daher wäh­rend der Stu­di­en­zeit gar nicht gege­ben. Auch wenn durch das Stu­di­um im Ein­zel­fall ein bestimm­ter Beruf ange­strebt wird, kann selbst nach erfolg­rei­chem Abschluss eines bestimm­ten Stu­di­en­ab­schnitts, z.B. des Vor­di­ploms, nicht davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass damit spä­ter ein ein­deu­tig bestimm­ter Beruf fest­ge­legt ist. Bei den meis­ten Stu­di­en­gän­gen gibt es kein kla­res Berufs­bild oder ein­deu­ti­ges Berufs­ziel. Mit einem Abschluss als Diplom-Mathe­ma­ti­ker zum Bei­spiel ist man spä­ter in viel­fäl­ti­gen Berufs­fel­dern ein­setz­bar. Ent­spre­chend wich­tig ist eine Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie in der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Stu­den­ten. Hier­zu soll­te ein Ver­gleich zur Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Stu­die­ren­de mit einer Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie ange­for­dert werden.

Auf­grund der Unklar­heit des Berufs­bil­des gibt es daher vie­le Ver­si­che­run­gen, die eine BU Ver­si­che­rung für Stu­den­ten wäh­rend der Zeit des Stu­di­ums nur mit einer soge­nann­ten Stu­den­ten­klau­sel anbie­ten. Die Stu­den­ten­klau­sel ist eine Vari­an­te der Erwerbs­un­fä­hig­keits­klau­sel (EU Klau­sel). Durch die Stu­den­ten­klau­sel redu­ziert sich der Ver­si­che­rungs­schutz bis zum Abschluss des Stu­di­ums auf den Schutz gegen Erwerbs­un­fä­hig­keit. In die­sem Fall wird die Ver­si­che­rung nur dann die ver­ein­bar­te Ren­te zah­len, wenn der Stu­dent erwerbs­un­fä­hig gewor­den ist. Bei Tari­fen mit der Stu­den­ten­klau­sel erhal­ten Stu­den­ten also nur dann Leis­tun­gen, wenn sie über­haupt nicht mehr arbei­ten und gar kei­nen Beruf mehr aus­üben kön­nen. Liegt noch kei­ne Erwerbs­un­fä­hig­keit vor, wird die Ver­si­che­rung von ihrem Ver­wei­sungs­recht in einen belie­bi­gen ande­ren Beruf Gebrauch machen. Auch wenn vie­le Ver­si­che­run­gen nur einen BU Schutz mit Stu­den­ten­klau­sel anbie­ten, soll­ten Stu­den­ten sol­che Ange­bo­te nicht akzep­tie­ren. Es gibt aus­rei­chend vie­le BU Ver­si­che­rer, die auf die Stu­den­ten­klau­sel ver­zich­ten, und auch für die Tätig­keit des Stu­die­rens einen voll­wer­ti­gen BU Schutz ohne Ein­schrän­kun­gen anbieten.

Auf http://www.berufsunfaehigkeitsversicherungen-vergleich.com/bu-rechner/ kön­nen Stu­den­ten die pas­sen­de Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung online berech­nen und vergleichen.