Da das Risiko einer Berufsunfähigkeit mit zunehmendem Alter wächst, ist es sinnvoll möglichst frühzeitig schon als Student eine BU-Versicherung abzuschließen. Besonders die Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten ist im Vergleich günstig. Später, wenn sich erste gesundheitliche Beschwerden einstellen, ist es meist wesentlich schwieriger und teurer, eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Risikozuschläge oder Ausschlüsse zu erhalten.
Nachversicherungsgarantie in der Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten
Student sein ist keine eigentliche Berufstätigkeit. Studenten haben meist keinen richtigen Beruf erlernt und üben auch noch keinen Beruf aus. Den Studentenstatus behalten Studierende rein rechtlich betrachtet bis zur Exmatrikulation bzw. bis zum Abschluss des Studiums. Ein Anspruch auf einen Berufsschutz im eigentlichen Sinne ist daher während der Studienzeit gar nicht gegeben. Auch wenn durch das Studium im Einzelfall ein bestimmter Beruf angestrebt wird, kann selbst nach erfolgreichem Abschluss eines bestimmten Studienabschnitts, z.B. des Vordiploms, nicht davon ausgegangen werden, dass damit später ein eindeutig bestimmter Beruf festgelegt ist. Bei den meisten Studiengängen gibt es kein klares Berufsbild oder eindeutiges Berufsziel. Mit einem Abschluss als Diplom-Mathematiker zum Beispiel ist man später in vielfältigen Berufsfeldern einsetzbar. Entsprechend wichtig ist eine Nachversicherungsgarantie in der Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten. Hierzu sollte ein Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Studierende mit einer Nachversicherungsgarantie angefordert werden.
Aufgrund der Unklarheit des Berufsbildes gibt es daher viele Versicherungen, die eine BU Versicherung für Studenten während der Zeit des Studiums nur mit einer sogenannten Studentenklausel anbieten. Die Studentenklausel ist eine Variante der Erwerbsunfähigkeitsklausel (EU Klausel). Durch die Studentenklausel reduziert sich der Versicherungsschutz bis zum Abschluss des Studiums auf den Schutz gegen Erwerbsunfähigkeit. In diesem Fall wird die Versicherung nur dann die vereinbarte Rente zahlen, wenn der Student erwerbsunfähig geworden ist. Bei Tarifen mit der Studentenklausel erhalten Studenten also nur dann Leistungen, wenn sie überhaupt nicht mehr arbeiten und gar keinen Beruf mehr ausüben können. Liegt noch keine Erwerbsunfähigkeit vor, wird die Versicherung von ihrem Verweisungsrecht in einen beliebigen anderen Beruf Gebrauch machen. Auch wenn viele Versicherungen nur einen BU Schutz mit Studentenklausel anbieten, sollten Studenten solche Angebote nicht akzeptieren. Es gibt ausreichend viele BU Versicherer, die auf die Studentenklausel verzichten, und auch für die Tätigkeit des Studierens einen vollwertigen BU Schutz ohne Einschränkungen anbieten.
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