Paragraphenzeichen

Rechts­la­ge Remo­te Work

Die letz­ten Jah­re haben den Trend des Remo­te Working vor­an­ge­trie­ben und vie­le Ange­stell­te fin­den Gefal­len an den neu­en Arbeits­mo­del­len, die mehr Fle­xi­bi­li­tät bie­ten. Der Arbeits­weg zum Büro ent­fällt und die Arbeits­zei­ten kön­nen bes­ser an die indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se ange­passt wer­den. Doch wie sieht es im Home­of­fice eigent­lich genau mit der Rechts­la­ge aus? In die­sem Bereich gibt es für Mit­ar­bei­ter und Vor­ge­setz­te eini­ge Aspek­te zu beach­ten, denen wir uns in die­sem Arti­kel wid­men werden.

Remo­te Arbeit ist kei­ne neue Erfindung

Es ist nicht erst seit der Aus­nah­me­si­tua­ti­on der letz­ten Jah­re, dass wir Arbeit in die eige­nen vier Wän­de ver­le­gen. Es gibt diver­se Bran­chen, die Home­of­fice bereits seit Jah­ren, ja sogar Jahr­zehn­ten mit gro­ßem Erfolg betrei­ben. Dies gilt ins­be­son­de­re für Online Unter­neh­men. Wenn sich die Arbeit über­wie­gend im Netz abspielt, kann die­se genau­so gut von zu Hau­se bedient wer­den. Vor allem die fol­gen­den Berei­che sind Vor­rei­ter der Remo­te Arbeit:

Infor­ma­ti­ons­tech­nik: IT-Beru­fe sind wohl der Vor­rei­ter, wenn es ums remo­te Arbei­ten geht. Bei die­sem Arbeits­feld liegt es in der Natur der Din­ge, dass die Arbeit vorm Rech­ner aus­ge­führt wird. Ob die­ser nun in einem Büro oder Wohn­zim­mer steht, ist einerlei.

Glücks­spiel-Indus­trie: Bereits seit 2001 kann man Slots, Rou­lette und Co. online spie­len und der Markt wächst rasant. Vor allem neue Online Casi­nos ope­rie­ren inzwi­schen fast aus­schließ­lich digi­tal. Die Unter­neh­men haben zwar jeweils einen fes­ten Sitz, doch arbei­tet der über­wie­gen­de Teil der Mit­ar­bei­ter im Home­of­fice. Schließ­lich braucht es kein fes­tes Büro für das Kun­den­sup­port-Team, um die Anlie­gen der Kun­den sou­ve­rän zu behan­deln. Auch das Ent­wi­ckeln der Spie­le und das Mar­ke­ting dahin­ter sind orts­un­ge­bun­den lösbar. 

Online Shops: Egal ob Klei­dung, Kos­me­tik, Schmuck oder Elek­tro­nik ver­kauft wird, gibt es vie­le Händ­ler, die auf ein phy­si­sches Laden­lo­kal ver­zich­ten. Auf die­se Wei­se braucht es kei­ne Mit­ar­bei­ter, die zu den fes­ten Öff­nungs­zei­ten vor Ort sind, son­dern ledig­lich sol­che, die die Kun­den­an­fra­gen abwi­ckeln – das geht gut von zu Hause.

Arbeits­recht­lich gibt es nur weni­ge Regelungen

Obwohl es diver­se Bran­chen gibt, in denen Home­of­fice bereits seit Jah­ren gang und gäbe ist, fal­len die Rege­lun­gen im Arbeits­recht dies­be­züg­lich noch recht dürf­tig aus. Eini­ge Vor­schrif­ten gibt es jedoch. So gibt es im Home­of­fice bei­spiels­wei­se eine vor­ge­schrie­be­ne Ruhe­zeit von min­des­tens 11 Stun­den am Stück. Die Ein­füh­rung die­ser Regel soll ein Zei­chen set­zen, dass man zu Hau­se nicht rund um die Uhr für die Arbeit erreich­bar sein muss. Im Home­of­fice fällt die Tren­nung von Beruf und Frei­zeit oft schwer und genau hier sol­len die 11 Stun­den Ruhe­pau­se eine Hil­fe dar­stel­len. Pro­ble­ma­tisch dabei ist aller­dings, dass dies wie­der­um zulas­ten der Fle­xi­bi­li­tät geht. Wer ger­ne in den frü­hen Mor­gen­stun­den und dann noch ein­mal spät am Abend arbei­tet, schafft es eher nicht, die Ruhe­zei­ten einzuhalten.

Büroschlaf

Vie­le ande­re Aspek­te, die das Arbei­ten in den eige­nen vier Wän­den betrifft, sind häu­fig eine Fra­ge der Ver­ein­ba­rung zwi­schen Unter­neh­men und Mit­ar­bei­ter. Dies betrifft bei­spiels­wei­se die Aus­rüs­tung. Gesetz­lich ist nicht vor­ge­schrie­ben, dass der Home­of­fice-Arbeits­platz inklu­si­ve Lap­top, Dru­cker etc. vom Arbeit­ge­ber aus­ge­stat­tet wer­den muss. Aller­dings ist die Ver­hand­lungs­ba­sis für den Mit­ar­bei­ter gut, ein Min­dest­maß an erfor­der­li­chen Gerä­ten gestellt zu bekom­men, wenn Home­of­fice von die­sem gefor­dert wird.

Die Fra­ge nach der Unfallversicherung

Die Fra­ge nach ver­si­che­rungs­tech­ni­schen Aspek­ten im Home­of­fice ist sehr inter­es­sant. Schließ­lich ist der Arbeit­neh­mer sowohl wäh­rend der Arbeit im Büro über die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung abge­deckt als auch auf dem Arbeits­weg. Zu Hau­se sieht dies anders aus. Zwar ist man auch wäh­rend der Erbrin­gung der Arbeits­leis­tung ver­si­chert, doch in der Regel nicht bei den Wegen in der eige­nen Woh­nung oder wo auch immer man sich für die remo­te Arbeit befindet.

Wer sich also auf dem Weg vom Büro in die Kan­ti­ne ver­letzt, ist über die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung abge­deckt, bei dem Gang vom Schreib­tisch im eige­nen Wohn­zim­mer zum Kaf­fee­holen in die Küche hin­ge­gen nicht. Dies stellt einen nicht uner­heb­li­chen Nach­teil für den Arbeit­neh­mer dar.

Bild­nach­weis: