Wer als selbständiger Unternehmer oder als Gesellschafter ein Unternehmen gründen möchte, hat viele Gesetze und Richtlinien zu beachten. Unternehmer machen sich wahrscheinlich schon um viele wichtige Angelegenheiten Gedanken, ein hoffentlich erfolgreiches Geschäftskonzept, Finanzierungsmöglichkeiten und Business Pläne sind von hoher Wichtigkeit. Aber ein Unternehmen oder wiedererkennbaren Namen ist unvorstellbar! Deswegen sollten Sie im Voraus überlegen, welche Firma Ihr Unternehmen tragen soll. Hier erfahren Sie mehr über andere relevante Rechtsgebiete für Sie als Unternehmern. Denn nicht nur Firmenrecht, sondern auch Arbeits- oder Familienrecht sind von Belang wenn es um Start-ups geht. Ein fachkundiger Anwalt kann Sie gezielt mit seinem Expertenwissen unterstützen.
Aspekte, die bei der Unternehmensgründung eine Rolle spielen
Angefangen bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform, lohnt sich eine rechtliche Beratung. Die Form der Gesellschaft sollte abgestimmt sein auf die Größe, das Vorhaben und die Anzahl der Geschäftsführer sowie das konkrete Geschäftsvorhaben. Denn die Haftung und Steuerfragen sind von großem Belang für Unternehmen, viele diese Verhältnisse werden durch die Gesellschaftsform vorgegeben. Da es sich bei Start-ups in der Regel um Geschäftsideen mit innovativen und neuartigen Produkten und Dienstleistungen handelt, ist der Investitions- und Kapitalbedarf besonders hoch. Zusätzlich ist das Risiko auch höher als bei ‚gewöhnlichen‘ Unternehmen. Damit eine erfolgreiche, nachhaltige Finanzierung des Unternehmens möglich ist, empfiehlt sich eine fachkundige Beratung damit ein passender Gesellschaftsvertrag oder Finanzierungsvertrag zu Stande kommt. Wie bereits erwähnt, spielt die Haftung der Gesellschafter für das Unternehmen eine große Rolle. Denn in Abhängigkeit der gewählten Gesellschaftsform, haftet das Unternehmen nicht nur mit dem Unternehmensvermögen, sondern auch mit dem Privatvermögen der beteiligten Gesellschafter. Wenn Sie sich für die Privathaftung entscheiden, sollten Sie sich der weitreichenden Konsequenzen und Risiken bewusst sein.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die GmbH, ist bei der Unternehmensgründung die beliebteste Gesellschaftsform. Gemäß des Handelsgesetzbuches ist sie eine Kapitalgesellschaft und somit eine Handelsgesellschaft. In dieser Gesellschaftsform können mehrere Gesellschafter nebeneinander stehen. Im Bezug auf Mitgesellschafter soll das Innen- und Außenverhältnis zueinander definiert sein. Alternativ zu Mitgesellschaftern, können auch einfach Mitarbeiter eingestellt werden. Wenn Sie als Start-up Mitarbeiter einstellen möchten, brauchen Sie rechtssichere Arbeitsverträge. Die steuerliche Behandlung des Unternehmens ist abhängig von der Gesellschaftsform. Personengesellschaften weisen eindeutige steuerliche Vorteile auf. Wenn Ihr Unternehmen in den Startlöchern steht, fehlt nur noch die Anmeldung beim jeweiligen Gewerbeamt sowie die Anmeldung bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer bzw. der Handwerkskammer. Wenn Mitarbeiter beschäftigt werden, muss der Arbeitgeber bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Bestimmte Gewerbe sind aufgrund der Gewerbeordnung genehmigungspflichtig. Bestimmte Handwerke oder Einzelberufe haben zusätzliche Qualifikationsvoraussetzungen, die eingehalten werden müssen. Diese sind zu beachten, damit das Gewerbe ordnungs- und rechtsgemäß geführt werden kann.