Bücher Wirtschaftsrecht

Rechts­be­ra­tung bei der Unternehmensgründung

Wer als selb­stän­di­ger Unter­neh­mer oder als Gesell­schaf­ter ein Unter­neh­men grün­den möch­te, hat vie­le Geset­ze und Richt­li­ni­en zu beach­ten. Unter­neh­mer machen sich wahr­schein­lich schon um vie­le wich­ti­ge Ange­le­gen­hei­ten Gedan­ken, ein hof­fent­lich erfolg­rei­ches Geschäfts­kon­zept, Finan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten und Busi­ness Plä­ne sind von hoher Wich­tig­keit. Aber ein Unter­neh­men oder wie­der­erkenn­ba­ren Namen ist unvor­stell­bar! Des­we­gen soll­ten Sie im Vor­aus über­le­gen, wel­che Fir­ma Ihr Unter­neh­men tra­gen soll. Hier erfah­ren Sie mehr über ande­re rele­van­te Rechts­ge­bie­te für Sie als Unter­neh­mern. Denn nicht nur Fir­men­recht, son­dern auch Arbeits- oder Fami­li­en­recht sind von Belang wenn es um Start-ups geht. Ein fach­kun­di­ger Anwalt kann Sie gezielt mit sei­nem Exper­ten­wis­sen unterstützen.

Aspek­te, die bei der Unter­neh­mens­grün­dung eine Rol­le spielen

Ange­fan­gen bei der Wahl der rich­ti­gen Gesell­schafts­form, lohnt sich eine recht­li­che Bera­tung. Die Form der Gesell­schaft soll­te abge­stimmt sein auf die Grö­ße, das Vor­ha­ben und die Anzahl der Geschäfts­füh­rer sowie das kon­kre­te Geschäfts­vor­ha­ben. Denn die Haf­tung und Steu­er­fra­gen sind von gro­ßem Belang für Unter­neh­men, vie­le die­se Ver­hält­nis­se wer­den durch die Gesell­schafts­form vor­ge­ge­ben. Da es sich bei Start-ups in der Regel um Geschäfts­ideen mit inno­va­ti­ven und neu­ar­ti­gen Pro­duk­ten und Dienst­leis­tun­gen han­delt, ist der Inves­ti­ti­ons- und Kapi­tal­be­darf beson­ders hoch. Zusätz­lich ist das Risi­ko auch höher als bei ‚gewöhn­li­chen‘ Unter­neh­men. Damit eine erfolg­rei­che, nach­hal­ti­ge Finan­zie­rung des Unter­neh­mens mög­lich ist, emp­fiehlt sich eine fach­kun­di­ge Bera­tung damit ein pas­sen­der Gesell­schafts­ver­trag oder Finan­zie­rungs­ver­trag zu Stan­de kommt. Wie bereits erwähnt, spielt die Haf­tung der Gesell­schaf­ter für das Unter­neh­men eine gro­ße Rol­le. Denn in Abhän­gig­keit der gewähl­ten Gesell­schafts­form, haf­tet das Unter­neh­men nicht nur mit dem Unter­neh­mens­ver­mö­gen, son­dern auch mit dem Pri­vat­ver­mö­gen der betei­lig­ten Gesell­schaf­ter. Wenn Sie sich für die Pri­vat­haf­tung ent­schei­den, soll­ten Sie sich der weit­rei­chen­den Kon­se­quen­zen und Risi­ken bewusst sein. 

Die Gesell­schaft mit beschränk­ter Haf­tung, die GmbH, ist bei der Unter­neh­mens­grün­dung die belieb­tes­te Gesell­schafts­form. Gemäß des Han­dels­ge­setz­bu­ches ist sie eine Kapi­tal­ge­sell­schaft und somit eine Han­dels­ge­sell­schaft. In die­ser Gesell­schafts­form kön­nen meh­re­re Gesell­schaf­ter neben­ein­an­der ste­hen. Im Bezug auf Mit­ge­sell­schaf­ter soll das Innen- und Außen­ver­hält­nis zuein­an­der defi­niert sein. Alter­na­tiv zu Mit­ge­sell­schaf­tern, kön­nen auch ein­fach Mit­ar­bei­ter ein­ge­stellt wer­den. Wenn Sie als Start-up Mit­ar­bei­ter ein­stel­len möch­ten, brau­chen Sie rechts­si­che­re Arbeits­ver­trä­ge. Die steu­er­li­che Behand­lung des Unter­neh­mens ist abhän­gig von der Gesell­schafts­form. Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten wei­sen ein­deu­ti­ge steu­er­li­che Vor­tei­le auf. Wenn Ihr Unter­neh­men in den Start­lö­chern steht, fehlt nur noch die Anmel­dung beim jewei­li­gen Gewer­be­amt sowie die Anmel­dung bei der ört­lich zustän­di­gen Indus­trie- und Han­dels­kam­mer bzw. der Hand­werks­kam­mer. Wenn Mit­ar­bei­ter beschäf­tigt wer­den, muss der Arbeit­ge­ber bei der Berufs­ge­nos­sen­schaft ange­mel­det wer­den. Bestimm­te Gewer­be sind auf­grund der Gewer­be­ord­nung geneh­mi­gungs­pflich­tig. Bestimm­te Hand­wer­ke oder Ein­zel­be­ru­fe haben zusätz­li­che Qua­li­fi­ka­ti­ons­vor­aus­set­zun­gen, die ein­ge­hal­ten wer­den müs­sen. Die­se sind zu beach­ten, damit das Gewer­be ord­nungs- und rechts­ge­mäß geführt wer­den kann.