Finan­zie­rung

Die Finan­zie­rung umfasst die betrieb­li­chen Pro­zes­se zur Bereit­stel­lung und Rück­zah­lung der finan­zi­el­len Mit­tel, die für Inves­ti­tio­nen benö­tigt wer­den. Dar­un­ter fal­len alle Maß­nah­men von der Beschaf­fung bis zur Rück­zah­lung finan­zi­el­ler Mit­tel ein­schließ­lich der Gestal­tung der Bezie­hun­gen zwi­schen Ihnen als Unter­neh­mer und Ihren Kapitalgebern.

Tra­di­tio­nell wer­den die mög­li­chen Finan­zie­rungs­for­men unterschieden

  • zum einen nach der Mit­tel­her­kunft:
    • Außen­fi­nan­zie­rung
      als Zufüh­rung der für das Unter­neh­men erfor­der­li­chen Mit­tel durch außen. Bei der Außen­fi­nan­zie­rung stam­men die Finan­zie­rungs­mit­tel also nicht aus dem Leis­tungs­er­stel­lungs­pro­zess des Unter­neh­mens selbst. For­men der Außen­fi­nan­zie­rung sind etwa die Erhö­hung des Eigen­ka­pi­tal durch die Gesell­schaf­ter oder die Kre­dit­fi­nan­zie­rung durch Ban­ken oder ande­re Kreditgeber;
      und
    • Innen­fi­nan­zie­rung
      als Finan­zie­rung durch Ein­be­hal­tung (The­sau­ri­e­rung) ver­gan­ge­ner Gewin­ne. Eine Innen­fi­nan­zie­rung hat stets zwei Voraussetzungen:
      • dem Unter­neh­men müs­sen liqui­de Mit­tel aus dem inner­be­trieb­li­chen Umsatz- und Leis­tungs­pro­zess zuflie­ßen und
      • dem Zufluss dür­fen kei­ne zah­lungs­wirk­sa­men Aus­zah­lun­gen gegenüberstehen.

      Die Mög­lich­keit einer Innen­fi­nan­zie­rung wird oft­mals mit­hil­fe des Ein­zah­lungs­über­schus­ses, des Cash­flows, bestimmt.

  • und zum ande­ren nach der Rechts­stel­lung der Kapi­tal­ge­ber:
    • Eigen­ka­pi­tal­ge­ber oder
    • Fremd­ka­pi­tal­ge­ber.

Hier­aus erge­ben sich vier Fel­der der Finanzierungsformen:

  • Die Kre­dit­fi­nan­zie­rung als außen­fi­nan­zier­te Fremd­fi­nan­zie­rung durch Ban­ken oder ande­re Kapitalgeber.
  • Die Betei­li­gungs­fi­nan­zie­rung als außen­fi­nan­zier­te Eigen­fi­nan­zie­rung, bei der sich Drit­te als Eigen­tü­mer oder Mit­un­ter­neh­mer an Ihrem Unter­neh­men beteiligen.
  • Die Selbst­fi­nan­zie­rung als innen­fi­nan­zier­te Eigenfinanzierung.
    Die Selbst­fi­nan­zie­rung ist mög­lich als
    • offe­ne Selbst­fi­nan­zie­rung, bei der die erwirt­schaf­te­ten Gewin­ne ganz oder teil­wei­se nicht aus­ge­schüt­tet son­dern im Unter­neh­men gehal­ten wer­den, es wer­den also Gewinn­rück­la­gen gebil­det; oder als
    • ver­deck­te (stil­le) Selbst­fi­nan­zie­rung, bei der erwirt­schaf­te­te Gewin­ne qua­si „ver­steckt” wer­den und damit auch nicht zur Aus­schüt­tung (oder zur Gewinn­be­steue­rung) zur Ver­fü­gung ste­hen. Hier­zu kommt es entweder 
      • auf­grund zwin­gen­der Gewinn­ermitt­lungs­vor­schrif­ten wie etwa bei Abschrei­bun­gen oder Rück­stel­lun­gen oder
      • durch die Aus­nut­zung der vom Bilan­zie­rungs­sys­tem vor­ge­ge­be­nen Gestal­tungs­spiel­räu­me, wie etwa der Aus­nut­zung von Bewer­tungs­wahl­rech­ten und Bilanzierungswahlrechten.
  • Die Finan­zie­rung aus Rück­stel­lun­gen als innen­fi­nan­zier­te Fremdfinanzierung.
    Durch die Bil­dung von Rück­stel­lun­gen wird der Gewinn gemin­dert und dadurch Gewinn­aus­schüt­tun­gen (wie auch Steu­ern) gemin­dert und finan­zi­el­le Mit­tel an das Unter­neh­men gebun­den. Ent­schei­dend ist dabei die Lang­fris­tig­keit der Rück­stel­lung, da nur lang­fris­ti­ge Rück­stel­lun­gen einen aus­rei­chen­den Finan­zie­rungs­ef­fekt besit­zen. Bedeut­sam sind hier­bei ins­be­son­de­re Pen­si­ons­rück­stel­lun­gen, die aus Sicht des Unter­neh­mens durch ihre außer­or­dent­li­che Lang­fris­tig­keit bei­na­he den Cha­rak­ter von Eigen­ka­pi­tal besit­zen, auch wenn es sich tat­säch­lich um Fremd­ka­pi­tal handelt.