Die Finanzierung umfasst die betrieblichen Prozesse zur Bereitstellung und Rückzahlung der finanziellen Mittel, die für Investitionen benötigt werden. Darunter fallen alle Maßnahmen von der Beschaffung bis zur Rückzahlung finanzieller Mittel einschließlich der Gestaltung der Beziehungen zwischen Ihnen als Unternehmer und Ihren Kapitalgebern.
Traditionell werden die möglichen Finanzierungsformen unterschieden
- zum einen nach der Mittelherkunft:
- Außenfinanzierung
als Zuführung der für das Unternehmen erforderlichen Mittel durch außen. Bei der Außenfinanzierung stammen die Finanzierungsmittel also nicht aus dem Leistungserstellungsprozess des Unternehmens selbst. Formen der Außenfinanzierung sind etwa die Erhöhung des Eigenkapital durch die Gesellschafter oder die Kreditfinanzierung durch Banken oder andere Kreditgeber;
und - Innenfinanzierung
als Finanzierung durch Einbehaltung (Thesaurierung) vergangener Gewinne. Eine Innenfinanzierung hat stets zwei Voraussetzungen:- dem Unternehmen müssen liquide Mittel aus dem innerbetrieblichen Umsatz- und Leistungsprozess zufließen und
- dem Zufluss dürfen keine zahlungswirksamen Auszahlungen gegenüberstehen.
Die Möglichkeit einer Innenfinanzierung wird oftmals mithilfe des Einzahlungsüberschusses, des Cashflows, bestimmt.
- Außenfinanzierung
- und zum anderen nach der Rechtsstellung der Kapitalgeber:
- Eigenkapitalgeber oder
- Fremdkapitalgeber.
Hieraus ergeben sich vier Felder der Finanzierungsformen:
- Die Kreditfinanzierung als außenfinanzierte Fremdfinanzierung durch Banken oder andere Kapitalgeber.
- Die Beteiligungsfinanzierung als außenfinanzierte Eigenfinanzierung, bei der sich Dritte als Eigentümer oder Mitunternehmer an Ihrem Unternehmen beteiligen.
- Die Selbstfinanzierung als innenfinanzierte Eigenfinanzierung.
Die Selbstfinanzierung ist möglich als- offene Selbstfinanzierung, bei der die erwirtschafteten Gewinne ganz oder teilweise nicht ausgeschüttet sondern im Unternehmen gehalten werden, es werden also Gewinnrücklagen gebildet; oder als
- verdeckte (stille) Selbstfinanzierung, bei der erwirtschaftete Gewinne quasi „versteckt” werden und damit auch nicht zur Ausschüttung (oder zur Gewinnbesteuerung) zur Verfügung stehen. Hierzu kommt es entweder
- aufgrund zwingender Gewinnermittlungsvorschriften wie etwa bei Abschreibungen oder Rückstellungen oder
- durch die Ausnutzung der vom Bilanzierungssystem vorgegebenen Gestaltungsspielräume, wie etwa der Ausnutzung von Bewertungswahlrechten und Bilanzierungswahlrechten.
- Die Finanzierung aus Rückstellungen als innenfinanzierte Fremdfinanzierung.
Durch die Bildung von Rückstellungen wird der Gewinn gemindert und dadurch Gewinnausschüttungen (wie auch Steuern) gemindert und finanzielle Mittel an das Unternehmen gebunden. Entscheidend ist dabei die Langfristigkeit der Rückstellung, da nur langfristige Rückstellungen einen ausreichenden Finanzierungseffekt besitzen. Bedeutsam sind hierbei insbesondere Pensionsrückstellungen, die aus Sicht des Unternehmens durch ihre außerordentliche Langfristigkeit beinahe den Charakter von Eigenkapital besitzen, auch wenn es sich tatsächlich um Fremdkapital handelt.