Sofern keine zwingenden betrieblichen Gründe dem Homeoffice entgegenstehen, besteht für jeden Arbeitgeber die Verpflichtung, das Homeoffice anzubieten.
So ist es in der Corona-Arbeitsschutzverordnung (SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung), festgeschrieben, die bis zum 30. Juni 2021 verlängert worden ist. Denn Kontakte zu vermeiden, ist derzeit bei den steigenden Infektionszahlen besonders wichtig. Zusätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet worden, seinen Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, einmal pro Woche einen Corona-Test anzubieten. Bei Beschäftigungsgruppen mit erhöhtem Infektionsrisiko soll zweimal pro Woche ein Testangebot erfolgen.
Ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht dort, wo Menschen sich treffen – also auch am Arbeitsplatz. Durch gezielte Maßnahmen wie die Reduzierung von Kontakten – direkt am Arbeitsplatz, auf dem Weg zur Arbeit und auch in der Mittagspause – soll dazu beigetragen werden, das Ansteckungsrisiko zu senken, ohne dass die wirtschaftliche Aktivität eingestellt oder beschränkt werden muss. Nach Mitteilung der Bundesregierung soll die Kontaktreduzierung durch das Homeoffice keine negativen wirtschaftlichen Auswirkungen nach sich ziehen. Homeoffice heißt nicht automatisch, dass die Arbeit von der eigenen Wohnung aus unprofessionell sein muss oder weniger effizient. Allerdings setzt das Homeoffice einen gewissen Grad an Flexibilität voraus. Nicht in üblichen Mustern denken und auch ungewöhnliche Wege gehen – das ist die Devise.
Aufgrund von Homeoffice finden viele Konferenzen und Zusammenkünfte nur virtuell statt. Somit kann sich jeder Teilnehmer nur so präsentieren, wie es der eingestellte Bildausschnitt der Kamera ermöglicht. Ein Logo des Arbeitgebers als Hintergrundbild kann in diesem Fall durchaus die Visitenkarte ersetzen. Während des Meetings bleibt das jeweilige Unternehmen den anderen Teilnehmern gegenüber präsent. Darüber hinaus können auch Mikrofon und Kopfhörer mit Werbebotschaften versehen werden. Und nicht zu vergessen ist die Kaffeetasse – mit spiegelbildlich angebrachtem Logo auf der Rückseite. Denn nicht man selbst soll das Firmenlogo bzw. den Slogan lesen können, sondern die anderen Konferenzteilnehmer.
Doch auch die ganz traditionellen Werbegeschenke erfahren durch das Homeoffice eine neue Blüte. So freut sich jeder Kunde, der ebenfalls im Homeoffice arbeitet, über einen neuen gravierten Kugelschreiber oder ein Notizbuch mit Firmenlogo. Der heimische Schreibtisch braucht jede Menge Büromaterial, das als Werbegeschenk mit einem Schriftzug oder einem Logo versehen werden kann. Notizzettel, Locher, Schreibtischunterlage und auch die Kaffeetasse dürfen in dem zu Hause eingerichteten Büro nicht fehlen. Für die Videokonferenzen sind Kopfhörer mit Mikrofon als Werbegeschenk besonders begehrt.
Findet nicht ausschließlich Homeoffice statt, sondern ist zu einem Teil auch die Anwesenheit im Firmenbüro erforderlich, bieten sich als Werbegeschenk eine Laptoptasche oder ein USB-Stick an. Für den Weg zur Arbeit kann auch eine Trinkflasche bzw. ein Coffee-to-go-Becher mit Beschriftung das richtige Werbegeschenk sein. Ungewöhnliche Zeiten erfordern ungewöhnliche Werbung.
Bildnachweis:
- Videokonferenz: Regina Störk