Investment

Inves­ti­tio­nen in Startups

Mit Beginn des Jah­res 2017 ist es mög­lich, mit INVEST – dem Inves­ti­ti­ons­zu­schuss Wag­nis­ka­pi­tal – als Inves­tor eines Start­up-Unter­neh­mens zu fun­gie­ren und in den erwei­ter­ten Genuss eines För­der­pro­gramms des Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­ums zu gelangen.

Bereits seit Mai 2013 bekom­men die soge­nann­ten „Busi­ness Angels” 20 Pro­zent ihrer Inves­ti­ti­on durch INVEST in ein Start­up-Unter­neh­men steu­er­frei erstat­tet. Ab dem Jah­res­wech­sel wird es neben dem Erwerbs­zu­schuss zusätz­lich die Mög­lich­keit eines Exit­zu­schus­ses geben.

Ziel des Pro­gramms ist die Chan­cen­ver­bes­se­rung für jun­ge inno­va­ti­ve Unter­neh­men auf einen pri­va­ten Inves­tor. Denn einer­seits han­delt es sich meist bei den Start­ups um erfolg­ver­spre­chen­de Pro­duk­te bzw. Dienst­leis­tun­gen – aber ande­rer­seits fehlt der pri­va­te Inves­tor, der genü­gend Wag­nis­ka­pi­tal bereit­stellt, so dass ein erfolg­rei­cher Markt­ein­tritt aus­bleibt und das jun­ge Unter­neh­men schei­tert. Hier greift INVEST unter­stüt­zend ein: Wäh­rend Start­ups Hil­fe bei der Suche nach Kapi­tal­ge­bern erhal­ten, sol­len pri­va­te Inves­to­ren noch mehr moti­viert wer­den, in die­se Unter­neh­men ihr Kapi­tal zu inves­tie­ren. Schließ­lich hat jedes bör­sen­no­tier­te Unter­neh­men ein­mal klein ange­fan­gen. Bis zu einem eta­blier­ten Unter­neh­men waren neben Inno­va­ti­on und Wei­ter­ent­wick­lung auch Kapi­tal für das Wachs­tum notwendig.

Vorraus­set­zung der För­de­rung ist die Inves­ti­ti­on in ein jun­ges (jün­ger als zehn Jah­re), klei­nes (kei­ne 50 Mit­ar­bei­ter bei einem Jah­res­um­satz von höchs­tens 10 Mio. Euro) und inno­va­ti­ves (laut Han­dels­re­gis­ter­aus­zug) Unter­neh­men, das als Kapi­tal­ge­sell­schaft sei­nen Sitz in der EU hat und in Deutsch­land min­des­tens eine Zweig­nie­der­las­sung unter­hält. Der Kapi­tal­ge­ber hat eine Sum­me von wenigs­tens 10.000 Euro zu inves­tie­ren und erhält frü­hes­tens nach drei Jah­ren 20 Pro­zent des Aus­ga­be­prei­ses sei­ner Betei­li­gung als Zuschuss. Für jedes Kalen­der­jahr kann ein Inves­tor Zuschüs­se für Betei­li­gun­gen in Höhe von bis zu 250.000 Euro erhal­ten. Die Antei­le, die je Unter­neh­men pro Kalen­der­jahr bezu­schusst wer­den, dür­fen 1 Mio. Euro nicht übersteigen.

Ab 2017 darf der ursprüng­li­che Inves­ti­ti­ons­be­trag nicht unter­halb der Sum­me von Erwerbs- und Exit­zu­schuss lie­gen. Einem Unter­neh­men dür­fen auch meh­re­re Inves­to­ren ihr Kapi­tal zur Ver­fü­gung gestellt haben. Für den Erwerbs­zu­schuss liegt die Höhe der gesam­ten Betei­li­gun­gen pro Jahr bei 3 Mio Euro. Die­ses Pro­gramm soll bei­den Sei­ten entgegenkommen.

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