Mit Beginn des Jahres 2017 ist es möglich, mit INVEST – dem Investitionszuschuss Wagniskapital – als Investor eines Startup-Unternehmens zu fungieren und in den erweiterten Genuss eines Förderprogramms des Bundeswirtschaftsministeriums zu gelangen.
Bereits seit Mai 2013 bekommen die sogenannten „Business Angels” 20 Prozent ihrer Investition durch INVEST in ein Startup-Unternehmen steuerfrei erstattet. Ab dem Jahreswechsel wird es neben dem Erwerbszuschuss zusätzlich die Möglichkeit eines Exitzuschusses geben.
Ziel des Programms ist die Chancenverbesserung für junge innovative Unternehmen auf einen privaten Investor. Denn einerseits handelt es sich meist bei den Startups um erfolgversprechende Produkte bzw. Dienstleistungen – aber andererseits fehlt der private Investor, der genügend Wagniskapital bereitstellt, so dass ein erfolgreicher Markteintritt ausbleibt und das junge Unternehmen scheitert. Hier greift INVEST unterstützend ein: Während Startups Hilfe bei der Suche nach Kapitalgebern erhalten, sollen private Investoren noch mehr motiviert werden, in diese Unternehmen ihr Kapital zu investieren. Schließlich hat jedes börsennotierte Unternehmen einmal klein angefangen. Bis zu einem etablierten Unternehmen waren neben Innovation und Weiterentwicklung auch Kapital für das Wachstum notwendig.
Vorraussetzung der Förderung ist die Investition in ein junges (jünger als zehn Jahre), kleines (keine 50 Mitarbeiter bei einem Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. Euro) und innovatives (laut Handelsregisterauszug) Unternehmen, das als Kapitalgesellschaft seinen Sitz in der EU hat und in Deutschland mindestens eine Zweigniederlassung unterhält. Der Kapitalgeber hat eine Summe von wenigstens 10.000 Euro zu investieren und erhält frühestens nach drei Jahren 20 Prozent des Ausgabepreises seiner Beteiligung als Zuschuss. Für jedes Kalenderjahr kann ein Investor Zuschüsse für Beteiligungen in Höhe von bis zu 250.000 Euro erhalten. Die Anteile, die je Unternehmen pro Kalenderjahr bezuschusst werden, dürfen 1 Mio. Euro nicht übersteigen.
Ab 2017 darf der ursprüngliche Investitionsbetrag nicht unterhalb der Summe von Erwerbs- und Exitzuschuss liegen. Einem Unternehmen dürfen auch mehrere Investoren ihr Kapital zur Verfügung gestellt haben. Für den Erwerbszuschuss liegt die Höhe der gesamten Beteiligungen pro Jahr bei 3 Mio Euro. Dieses Programm soll beiden Seiten entgegenkommen.
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