Kleinunternehmerregelung

Mit der Kleinunternehmerregelung stellt das Umsatzsteuerrecht eine Vereinfachungsregelung für Unternehmer mit niedrigen Umsätzen zur Verfügung. Nehmen Sie die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Anspruch, so werden Sie im Bereich der Umsatzsteuer wie ein Nichtunternehmer behandelt: Sie müssen in Ihren Rechnugnen keine Umsatzsteuer erheben und an das Finanzamt abführen, im Gegenzug sind Sie aber auch vom Vorsteuerabzug aus den Rechnungen Ihrer...