Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – oder kurz: UG (haftungsbeschränkt) – ist praktisch eine Mini-GmbH: Während bei einer GmbH ein Stammkapital von mindestens 25.000,- € erforderlich ist, reicht für die 2008 im Rahmen der Reform des GmbH-Rechts eingeführte Unternehmergesellschaft rechtlich gesehen bereits 1,- €. Dafür bestehen im Gegenzug für die Unternehmergesellschaft einige Sondervorschriften hinsichtlich der Firmierung und der Rücklagenbildung. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist damit keine eigene Rechtsform, sondern eine Sonderform der GmbH.
Dementsprechend gelten für die Unternehmergesellschaft – abgesehen zu den erwähnten Sondervorschriften etwa zur Firmierung und zur Rücklagenbildung – auch die gleichen Vorschriften wie für eine “normale” GmbH. Auch die Unternehmergesellschaft ist eine eigenständige juristische Person, sie ist wie auch eine GmbH im Regelfall voll körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtig und sie muss wie jede GmbH ihre Jahresabschlüsse nach Maßgabe der §§ 325, 326 HGB veröffentlichen.
Abweichungen zur “normalen” GmbH bestehen insbesondere in zwei Bereichen:
Im Übrigen gelten für die Unternehmergesellschaft die gleichen Vorschriften wie für die GmbH. Dies gilt auch für die Gründung, wobei sich insbesondere für die Unternehmergesellschaft natürlich die kostengünstigere Gründung per Musterprotokoll anbietet.
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